Initiative gegen Teuerung
24 Februar, 2012 von Andreas Khol
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Aufgrund zahlreicher Anfragen und falscher aber häufig wiederholter Meldungen in Medien ebenso wie in diversen Leserbriefen, stelle ich noch einmal klar:
- Laut Reformpaket 2012 gibt es für KEINEN Pensionisten eine Null-Lohnrunde (bekannte Ausnahmen: 1. Pensionsjahr, div. Landesbeamten-Pensionisten – hat mit dem Paket nichts zu tun)
- Laut Reformpaket 2012 wird die Anpassung 2013 im Durchschnitt um einen Prozent unter der Mitte August 2012 zu berechnenden gesetzlichen Anpassung liegen (Beispiel: gesetzliche Berechnung könnte 3% ergeben minus 1% = 2% Anpassung im Durchschnitt über alle Pensionshöhen). 2014 um 0,8 Prozent unter dem Mitte August 2013 zu errechnenden Wert.
- Laut Reformpaket 2012 ist die GENEAUE Aufteilung dieser durchschnittlichen Anpassung für 2013 und 2014 (sog. „Staffelung) NICHT festgelegt! In den Verhandlungen im Herbst 2012 bzw Herbst 2013 werden wir die exakte Aufteilung festlegen. Dabei können wir uns NICHT vorstellen dass a) Ausgleichszulagenbezieher (sog. „Mindestpension“) NICHT die volle Anpassung erhalten und dass b) Bezieher von Höchstpensionen (über ASVG-Höchstpension) die volle Anpassung erhalten. Insgesamt muss die Staffelung so erfolgen, dass 2013 400 Millionen Euro und 2014 320 Millionen Euro eingespart werden. Das werden wir einhalten, aber WIE das eingehalten werden kann, kann erst berechnet werden, wenn die tatsächlichen Teuerungsraten bekannt sind.
Wer Ihnen etwas anderes erzählt, sagt die Unwahrheit! Bitte beachten Sie diese Information und geben Sie diese auch weiter!
Weil die aktuell noch immer sehr hohe Teuerung vielen Menschen – vor allem Seniorinnen und Senioren mit geringen Einkommen – große Sorgen bereitet, haben diese Woche unser Europa-Parlamentarier und Generalsekretär, Heinz K. Becker, und unsere Bundesobmann-Stellvertreterin und Senioren-Sprecherin im Nationalrat, Mag. Gertrude Aubauer, eine Seniorenbund-Initiative gegen die Teuerung und für mehr Konsumentenschutz gestartet. Neben Forderungen, deren Umsetzung wir als Ihre politische Vertretung konsequent einfordern werden, finden sich in dem Paket auch viele Punkte, die Sie selbst setzen können, um bis zu 800,- Euro im Jahr einzusparen. Die Details finden Sie auf www.seniorenbund.at.
Herzlich Ihr
Dr. Andreas Khol
Bundesobmann
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Veröffentlicht in Aktuelles | Getaggt mit Deckel, Europa, Pensionen, PIPH | 5 Kommentare
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Das heißt also – wenn man eine überdurchschnittliche ASVG Pension bezieht – zB 2400 € – bekommt man gegebenenfalls wieder keine oder nur eine unterdurchschnittliche gedeckelte Anpassung (wie in den meisten Vorjahren). Bravo Herr Dr Khol!
Na, das schau’ ich mir an, dass es für k e i n e n Pensionisten eine Null-Lohnrunde geben wird. Das gilt nach den Erfahrungen der vielen letzten Jahre sicher nicht für die Kaste der “Besserverdiener” über der ASVG-Höchstpension, die eine ständige Reduzierung der Realeinkommen hinnehmen muss. Wo bleibt der so oft zitierte Vertrauensschutz. Bin gespannt auf die Wahlen.
Erich Carli, Mondsee.
Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2011 festgestellt, daß das Diskriminierungsverbot keine aufgrund der Pensionshöhe unterschiedliche Erhöhungsregelung gestattet und jede Diskriminierung innerhalb jeder Gruppe verbietet. ASVG-Pensionisten bilden eine solche Gruppe.
Staffelungen oder Deckelungen widersprechen demnach geltendem EU-Recht, welches im Stufenaufbau der Rechtsordnung über dem nationalen Recht rangiert und daher innerstaatlich anzuwenden und umzusetzen ist!
Sehr geehrter Herr Mayer,
diese Annahme ist nicht ganz richtig. Der EuGH entschied gegen die Teuerungsabgeltung 2008, weil davon viel mehr Frauen als Männer negativ betroffen waren (Verhältnis war fast 80 : 20). Er entschied also mit einer Begründung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Staffelungen und Deckelungen entsprechen somit grundsätzlich nicht gegen EU-Recht. Erst dann wenn sehr viele Männer mehr negativ betroffen wären als Frauen, wäre dies der Fall.
Nochmals darf ich dazu aber betonen: Die exakte Staffelung ist NOCH NICHT beschlossen. Sie wird davon abhängen, wie die gesetzlich zu errechnende Anpassungszahl aussieht. Diese Zahl wird erst Mitte August 2012 bzw Mitte August 2013 vorliegen. 2013 müssen insgesamt 400 Mio eingespart werden, 2014 insgesamt 320 Mio.
Wie man dies erreichen kann wird von den errechneten Zahlen abhängen. Bei der Verteilung über die einzelnen Gruppen werden freilich auch alle europarechtlichen Vorgaben einzuhalten sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Khol
Bundesobmann
Sehr geehrter Herr Dr. Khol,
die vereinbarte Geldsumme läßt sich auch ohne Staffelung einsparen.
Staffelungen sind Betrug, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Besonders jenen Ehepaaren gegenüber, die sich vor Jahrzehnten in gemeinsamer Lebensplanung für die traditionelle Lebensform des Alleinverdienertums entschieden und dabei auf gesetzliche Regelwerke vertraut haben. Diese Regelwerke haben als Dauerrecht eine jährliche Werterhaltung der Pensionen sicherzustellen, unabhängig von der Pensionshöhe. Dieses Dauerrecht wird aber seit Jahren durch Sonderrecht gebrochen!
Die Ehegemeinschaft als kleinste Form einer Wirtschaftsgemeinschaft wurde in den vergangenen Jahrzehnten in faschistoider Weise sukzessive entmündigt! Dabei wird das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, das jeder modernen Verfassung westlicher Prägung grundsätzlich eigen ist, völlig mißachtet. Es soll garantieren, daß rechtmäßiges Handeln später nicht nachteilg wirkt und verbietet staatlich Akte, die rechtliche Normen oder Verfahren so ändern, daß an vergangenes Handeln nun eine andere Folge geknüpft wird und man sich zum Zeitpunkt seines ursprünglichen Verhaltens nicht auf diese Folge einstellen konnte.
Wären uns die nunmehrigen Folgen bekannt gewesen, wäre meine Frau berufstätig geblieben anstatt mich bei meinen Auslandseinsätzen zu begleiten und bezöge eine Eigenpension.
Im Übrigen hat es der Regierung völlig egal zu sein, ob etwa ein Ehepartner 2800 € Bruttopension bezieht und der andere Null – oder ob der eine 2000 € und der andere 800 € bezieht. Alle Einzahlungen zur Beanspruchung dieser Pensionen gingen damals direkt in das Umlageverfahren und sind nicht mehr vorhanden. Aber jetzt zu versuchen, die in allen Fällen redlich erworbenen Ansprüche differenziert zu behandeln, ist eine verbrecherische Politik aus dem Hinterhalt, aber sicher nicht die vielstrapazierte “soziale Gerechtigkeit”!