Alleinverdiener: 74% erhalten ihre 30,- Euro zurück
15 November, 2011 von Andreas Khol
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sie von der Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages betroffen sind!
Gestern Abend haben wir die Pensionsverhandlungen mit der Bundesregierung abgeschlossen. Dabei gibt es auch zwei wesentliche Ergebnisse hinsichtlich des Alleinverdienerabsetzbetrages (AVAB):
1. Ab 1.1.2012 werden alle Pensionistenehepaare mit einer Pension von dann 1.750,- Euro brutto den AVAB wieder in voller Höhe erhalten! Dies betrifft somit Pensionen, die heute – vor der Teuerungsabgeltung am 1.1.2012 – in etwa 1.704,- Euro Bruttopension beziehen. 74% der Betroffenen werden somit ab 2012 den AVAB wieder erhalten.
2. Reparatur „Topf-Sonderausgaben“ per 1.1.2012. Zusätzlich wird für alle Alleinverdiener-Pensionisten – gleich, ob sie von der Maßnahme unter Punkt 1. profitieren oder nicht – die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von diversen Maßnahmen wieder gleich (also besser) geregelt sein, als vor dem Loipersdorf-Sparpaket. Dazu wird entweder die Regierung selbst einen Antrag einbringen, oder aber unsere Senioren-Abgeordnete und Bundesobmann-Stellvertreterin Mag. Gertrude Aubauer. So oder so – diese Änderung kommt.
Ich weiß, dass nun jene von Ihnen, die ausgerechnet über den 1.750,- Euro liegen, nicht zufrieden sein können. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass angesichts des VfGH-Urteils im ersten Schritt nicht mehr umzusetzen war. Jedenfalls werden wir dieses Thema jedoch weiterverfolgen – wie wir es vom ersten Moment an konsequent getan haben.
Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei jenen, die unsere Aktion „AVAB-Betroffene sichtbar machen“ mit ihren persönlichen Daten unterstützt haben. Das kleine Büchlein war uns jedenfalls wertvolle Unterstützung in der Endphase.
Abschließend noch alle Verhandlungsergebnisse im Detail:
Anpassung von 2,7% bis 3.300,- Brutto-Pension.
Zwischen 3.300,- und 5.940- Brutto-Pension Anpassung zwischen 2,7% und 1,5% (also je ca 89,10 Euro brutto).
Ab 5.940,- Anpassung von 1,5%.
Gewährung des AVAB für alle bis 1.750,- Euro Pension ab 1.1.2012 (dh Brutto-Pension dzt ca 1.704,- – das sind derzeit rund 74% der Betroffenen). Die Grenze lag bisher bei 1.055,- Euro.
2.270.000 Leistungsberechtigte in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Gewerbe, Bauern): 100% mit 2,7% angepasst.
215.000 Beamte mit Ruhensgenuss unter 3.300,- brutto: 100% mit 2,7% angepasst.
30.900 Beamte mit Ruhensgenuss über 3.300,- brutto: Erhalten zwischen 2,7% und 1,5% – zumindest jedoch 1,5% Anpassung.
Das heißt: 2.485.000 von 2.515.900 Pensionsleistungen, das sind 98,77% aller Leistungen, werden mit 2,7% angepasst.
Dieses Verhandlungsergebnis gilt nicht automatisch für Landesbeamten-Pensionisten. Hier müssen die Länder die jeweilige Regelung noch vom Bund übernehmen, was viele nicht in vollem Umfang tun werden.
Mit freundlichen Grüßen
NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes
Präsident des Österreichischen Seniorenrates
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Veröffentlicht in Aktuelles | Getaggt mit AVAB, Pensionen | 5 Kommentare
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Sehr geehrter Herr Univ.- Prof. Dr.Khol !
Danke für das gute Verhandlungsergebnis. Der bisher jährliche Kaufkraftverlust
ist dadurch wesentlich geringer.
Was leider bleibt, ist die hohe Lohnsteuer für etwas höhere ASVG Pensionisten
und der Wegfall des AVAB (z.Bsp. bei € 2.140,00 brutto).
Ich danke aber für Ihren persönlichen Einsatz u. für das bisher Erreichte.
mfg
Gaugg Erich
ganz kappier ich´s leider trotzdem nicht.
Heißt das, das man unter 1750,–€/Monat jetzt den Alleinverdiener wie bisher beantragen kann, und auch bekommt? Oder gilt das erst fürs Steuerjahr 2012 und wir fallen ungerechter Weise um den Alleinverdiener 2011 um?
Bitte um klare Stellungnahme mit veröffentlichung im Senjorkom wenn das möglich ist.
mit freundlichem Gruß
Mimi63
Sehr geehrter Mimi 63,
das heißt exakt: Der Absetzbetrag für 2011 ist für alle, die eine Pension über 1.055,- hatten verloren. Für all jene, die am 1.1.2012 weniger als 1.750,- Euro BRUTTO haben (das sind dzt ca 1.704,- brutto) wird es den AVAB ab 1.1.2012 laufend wieder wie früher geben. Für alle AVAB-Bezieher – unabhängig von der Höhe – werden die so genannten “Topf-Sonderausgaben” per 2012 repariert. Das heißt ab der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 gelten wieder alle alten höheren Absetzbeträge bzw niedrigeren Selbstbehalte.
Was und wie auf seniorkom veröffentlicht wird, kann ich persönlich nicht beeinflussen – ist nicht Seniorenbund-Medium.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Khol
Bundesobmann
Bei den jüngsten VfGH-Erkenntnissen kann man leicht den Eindruck bekommen, die Regierungsparteien “halten” sich den von ihnen selbst politisch besetzten Verfassungsgerichtshof zur Legitimierung ihrer Schandtaten!
Die Verweigerung jeglicher Wertanpassung von Pensionen, dem einzigen Haushaltseinkommen von Alleinverdiener-Pensionistenehepaaren, zusammen mit der Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages wird von den Damen und Herren bagatellisiert und in einem Erkenntnis (G27/11-7) auf Antrag der Kärtntner Landesregierung outet sich diese honorige Gesellschaft sogar mit der Unfähigkeit, den Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums zu bedienen! Es wird nämlich (in Rz 39) ernsthaft behauptet, der Entfall des AVAB (von monatlich € 30,33 netto) käme der Minderung einer Bruttopension von € 2.000,- um etwa 1,5 % gleich! Tatsächlich sind es aber 2,73 % ! Hier liegen die Höchstrichter aber ganz gewaltig – nämlich um 82 % – daneben!
Simmt es ,daß man den Alleinverdienerabsetzbetrag 2012 beim Finanzamt extra beantragen muß