Die Empfehlungen der Kommission
9 November, 2009 von Andreas Khol
Diese Woche wird die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ihre Empfehlung für die Pensionsanpassung 2010 geben. Aller Voraussicht nach werden es 1,5 % für alle Pensionen bis zu 2466 Euro sein (darüber Fixbetrag), dies entspricht der Inflationsrate gemäß VPI für den für die Pensionsanpassung maßgeblichem Zeitraum vom 1.8.2008 bis 31.7.2009.
In den letzten Jahren war allerdings der Ausgangspunkt für die Pensionsanpassungen der Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH), der die Inflationsentwicklung auf der Konsumentenebene, wie sie sich für Pensionistenhaushalte darstellt, misst. Die Auswahl der Waren und Dienstleistungen erfolgt analog dem Verbraucherpreisindex (VPI), die Berechnung jedoch unter Zugrundelegung einer eigens für Pensionistenhaushalte erstellten Gewichtung.
Der PIPH stellt – im Gegensatz zur Behauptung von manchen Kritikern – auch keine Beispielswirkung für andere Gruppen dar, weil die Pensionisten nicht mehr erwerbstätig sind und ihr Einkommen daher nur mehr wertgesichert wird. Um eine nachhaltige Werterhaltung der Pensionen in vollem Umfang zu garantieren, ist eine jährliche Anpassung auf Grundlage des PIPH somit erforderlich.
Zu den von vielen Medien derzeit verbreiteten Panikmeldungen betreffend höherer Staatszuschüsse muss klar gesagt werden, dass dies nur der halbe Wahrheit entspricht. Zwar steigen die Bundesmittel bei den gesetzlichen Pensionen, dafür sinken die notwendigen Ausgaben des Staates bei den Beamtenpensionen, der Gesamtaufwand wird mir ca. 6 % des BIP bis zum Jahr 2060 gleich bleiben! Von einer drohenden Unfinanzierbarkeit der Pensionen kann daher keine Rede sein.
Veröffentlicht in Aktuelles | Verschlagwortet mit BIP, Bundesbeitrag, Pensionen, PIPH | Noch keine Kommentare
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